»Erfolgsaussichten eines Verbotsverfahrens überwiegen die damit verbundenen Risiken«
Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) hat am 25. Juni 2026 in der Bundespressekonferenz ihr Gutachten zur Verfassungswidrigkeit der AfD vorgestellt. Darin kommt sie zu dem Schluss, dass die AfD verfassungswidrig ist, weil sie unter anderem gegen die im Grundgesetz garantierte Menschenwürde und das Demokratieprinzip verstößt. Dazu erklärt NRWSPD-Generalsekretär Frederick Cordes:
»Das Gutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte kommt zu einem eindeutigen Ergebnis: Die AfD verstößt gegen die Menschenwürde und das Demokratieprinzip. Ein Verbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht hat nach Einschätzung der Autorinnen und Autoren gute Erfolgsaussichten. Unser Grundgesetz gibt uns die Instrumente an die Hand, in einem rechtsstaatlichen Verfahren gegen Parteien vorzugehen, die unsere Demokratie bedrohen. Jetzt, da es immer mehr Hinweise darauf gibt, dass die Erfolgsaussichten eines Verbotsverfahrens die damit verbundenen Risiken überwiegen, dürfen wir nicht länger zögern, diese Instrumente zu nutzen.
Jetzt sind Bundestag, Bundesregierung und Bundesrat gefordert, zu handeln. Wir bieten der Landesregierung ausdrücklich unsere Unterstützung an, um ein parteiübergreifendes Verbotsverfahren über den Bundesrat auf den Weg zu bringen.«
© Foto: Pascal Skwara | Skwara.de Instagram: @pascalskwara